Klasse B: Personenkraftwagen

 

Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
(siehe § 6 FeV):: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen AM, L .
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
Theorieunterricht (Grundstoff): 12 Doppelstunden (a 90 min) (bei Erwerb der ersten Fahrerlaubnis, 6 Doppelstunden bei Erwerb einer weiteren Fahrerlaubnis)
Theorieunterricht (Spezifischer Stoff): 2 Doppelstunden
Sonderfahrten Klasse B
Überland 5 Fahrstunden a 45 min
Autobahn 4 Fahrstunden a 45 min
Dunkelfahrt 3 Fahrstunden a 45 min
Dauer der Fahrprüfung : 55 Minuten


Klasse BE: Pkw mit Anhänger