Führerscheinklasse L und T


Klasse L

Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse L darf man bis zu zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung.
Übrigens: Mit einer Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B oder BE besitzt man automatisch auch die Klasse L.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h(NEU seit 2013) und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Befristung: Die Klasse L ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse L. Klasse L selbst schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.
Theorieunterricht (Grundstoff): 12 Doppelstunden (a 90 min) (bei Erwerb der ersten Fahrerlaubnis, 6 Doppelstunden bei Erwerb einer weiteren Fahrerlaubnis)
Theorieunterricht (Spezifischer Stoff): 2 Doppelstunden (a 90 min)
Sonstiges: In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.


Klasse T: Zugmaschinen, Traktor


Diese Fahrerlaubnis wird fast nur von Fahrschulen ausgebildet, die auch im LKW-Sektor tätig sind. Bei uns ist diese möglich.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h ,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L und AM ein.
Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Theorieunterricht (Grundstoff): 12 Doppelstunden (a 90 min) (bei Erwerb der ersten Fahrerlaubnis, 6 Doppelstunden bei Erwerb einer weiteren Fahrerlaubnis)
Theorieunterricht (Spezifischer Stoff): 6 Doppelstunden (a 90 min)
Keine Sonderfahrten bei der Klasse T erforderlich.
Dauer der Fahrprüfung : 70 Minuten